Für Arbeitgeber

Wenn ein Arbeitnehmer mit finanziellen Problemen zu kämpfen hat, kann sein Einkommen gepfändet werden. Was können Sie tun, um dies zu verhindern?

Kundenbetreuung

Auf dieser Seite finden Sie zusätzliche Informationen über unsere Dienstleistungen. Sollten Sie nach dem Lesen der Informationen noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Schulungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für Arbeitgeber: Um finanzielle Probleme früher anzugehen, ist es wünschenswert, dass Führungskräfte und Personalverantwortliche Signale frühzeitig erkennen und mit dem Mitarbeiter besprechen. Dann ist es wichtig zu wissen, wie und welche Hilfe angeboten werden kann. Diese Schulung bietet Instrumente zur optimalen Beratung von Mitarbeitern, die in finanzielle Probleme zu geraten drohen oder bereits geraten sind.

Für Arbeitnehmer: Unser Training zum klugen Umgang mit Geld und Einkommen gibt Ihnen einen Überblick über Ihre eigene Situation, so dass Probleme vermieden werden können. Diese Schulung kann ein struktureller Bestandteil eines bestehenden Schulungs- oder Einführungsprogramms sein oder gelegentlich für Mitarbeiter mit finanziellen Problemen angeboten werden.

Finanz-Coach

Möchten Sie Ihrem Mitarbeiter bei finanziellen Problemen intensiver helfen? Dann kann ein Finanzcoach der Zuyd-Gruppe eingesetzt werden. Dieser hilft dem Mitarbeiter, den Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu behalten und ein Budget zu erstellen. Außerdem bringt der Finanzcoach dem Mitarbeiter bei, wie er seine finanzielle Situation jetzt und in Zukunft stabilisieren kann. Falls erforderlich, bereitet der Coach den betreffenden Arbeitnehmer auf eine Schuldenhilfe vor.

Helpdesk für Arbeitgeber

Haben Sie Fragen zur Lohnpfändung, möchten Sie mehr über unsere Schulungen oder die Möglichkeiten des Einsatzes eines Finanzcoaches erfahren? Dann rufen Sie an oder schicken Sie eine E-Mail an den kostenlosen Helpdesk der Zuyd-Gruppe. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 16 Uhr.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Pflichten des Arbeitgebers bei einer Lohnpfändung?

Informieren Sie Beantwortung von Auskunftsersuchen des Drittschuldners.

Erklären Sie Nach der Pfändung haben Sie zwei Wochen Zeit, um die Pfändungserklärung auszufüllen und an den Pfändungsbeamten zu schicken. BITTE BEACHTEN SIE: Sie geben die Erklärung innerhalb von vier Wochen nach der Pfändung ab, wenn der Gerichtsvollzieher Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Pfändung schriftlich dazu auffordert.

Speichern Sie Sie müssen alles, was dem Arbeitnehmer geschuldet wird und unter die Pfändung fällt, für sich behalten.

Überweisung müssen Sie mit jeder Gehaltszahlung alles, was über dem Pfändungsfreibetrag liegt, an den Drittschuldner überweisen, bis die Gesamtforderung beglichen ist und Sie eine schriftliche Bestätigung erhalten haben, dass alles gezahlt wurde.

Wann wird der pfändungsfreie Satz festgelegt?

Bei Lohnpfändung. Stellt der Arbeitnehmer innerhalb von 4 Wochen einen Antrag auf Berichtigung des pfändungsfreien Betrags beim Drittschuldner, wird der pfändungsfreie Betrag rückwirkend zum Zeitpunkt der Pfändung berichtigt. Stellt er diesen Antrag später, wird der pfändungsfreie Betrag ab dem Datum des Berichtigungsantrags berichtigt. Der pfändungsfreie Betrag wird um etwaige andere Einkünfte des Arbeitnehmers oder des Gesellschafters gekürzt (höchstens um die Hälfte).

Ist die Aufwandsentschädigung eines Mitarbeiters, z. B. für Reisekosten, an einen bestimmten Betrag gebunden?

Nein, eine Aufwandsentschädigung fällt nicht unter die Pfändung, es sei denn, sie gilt als steuerpflichtiger Lohn.

Soll das Urlaubsgeld (und ein dreizehnter Monat) an den Gerichtsvollzieher übertragen werden?

Ja, das sollte auch an den Gerichtsvollzieher gehen.
HINWEIS: Wenn das Einkommen der geltenden Sozialhilfe entspricht oder darunter liegt und 5% des Einkommens einschließlich der Urlaubsvergütung monatlich überwiesen werden, ist die Urlaubsvergütung unpfändbar.

Was ist zu tun, wenn andere Gerichtsvollzieher ebenfalls pfänden?

Bei mehreren Pfändungen des Einkommens Ihres Arbeitnehmers wird ein koordinierender Gerichtsvollzieher (CDW) tätig. Dieser ist Ihr einziger Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Pfändung. Sie werden von dem Pfändungsbeamten, der als CDW fungiert, benachrichtigt.

Sie überweisen an die CDW. In der Regel ist dies der Drittschuldner, der die erste Pfändung vorgenommen hat. Er zieht im Namen der Mitpfändungsgläubiger ein und sorgt für die Verteilung an die (bevorrechtigten) Pfändungsgläubiger.

Wann wird eine andere Anlage zu CDW?

Der Drittschuldner, der eine vereinfachte Pfändung mit einem Vollstreckungstitel für eine bevorrechtigte Forderung vorgenommen hat (bevor der Gerichtsvollzieher pfändete), ist der CDW.

Die vereinfachte staatliche Pfändung für eine bevorrechtigte Forderung (vor oder nach der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher) ist die CDW.

Kann der Arbeitgeber mit einer offenen Forderung aufrechnen?

Der Arbeitgeber kann eine ausstehende Forderung mit dem zu zahlenden Lohn verrechnen, und dies hat Vorrang vor einer Lohnpfändung. Voraussetzung ist allerdings, dass die Forderung sofort fällig ist und vor der Lohnpfändung gestellt wurde.

Haben Sie Fragen zur Lohnpfändung?

Rufen Sie an. oder E-Mail als mit dem kostenlosen Helpdesk der Zuyd-Gruppe. 
Telefonisch sind wir werktags zwischen 9 und 17 Uhr erreichbar.

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