Erhalt einer Lohnpfändung

62 Prozent der Arbeitgeber haben Mitarbeiter mit finanziellen Problemen. Ein Nibud-Bericht zeigt, dass Arbeitgeber erst spät von den Geldproblemen ihrer Mitarbeiter erfahren. Eine frühzeitige Erkennung kann problematische Schulden verhindern.

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Lohnpfändung: wichtige Informationen für Sie als Arbeitgeber

Wenn Ihr Arbeitnehmer seine Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt, z. B. aufgrund von Schulden, kann dies zu einer Lohnpfändung führen. Bei einer Lohnpfändung geht ein Teil des Gehalts Ihres Arbeitnehmers direkt an einen Gläubiger, z. B. an die Steuerbehörde. Dadurch entsteht für Sie als Arbeitgeber ein zusätzlicher (Verwaltungs-)Aufwand. Im Falle einer Lohnpfändung ist es daher ratsam, sofort zu handeln. Denn wenn Sie nichts unternehmen, können die Folgen größer sein, als Sie zunächst dachten.
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Was ist eine Lohnpfändung?

Bei einer Lohnpfändung wird ein Teil des Gehalts Ihres Mitarbeiters an einen Gerichtsvollzieher gezahlt. Der Grund dafür ist, dass Ihr Arbeitnehmer seine Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt hat, wodurch eine Schuld entstanden ist. Da der Gerichtsvollzieher einen Teil des Lohns Ihres Mitarbeiters pfändet, erhält er jeden Monat weniger Lohn. Die Lohnpfändung ist eine strenge Maßnahme und kann nur von einem Gerichtsvollzieher bei Gericht beantragt werden. Der Richter entscheidet dann über die Lohnpfändung.

Wann erhält ein Arbeitnehmer eine Lohnpfändung?

Die Lohnpfändung ist der letzte Versuch eines Gläubigers, an sein Geld zu kommen. Die Lohnpfändung wird also eingesetzt, wenn nichts mehr geht. Bevor es zu einer Lohnpfändung kommt, gibt es mehrere Schritte. Wenn Ihr Arbeitnehmer eine Rechnung nicht bezahlen kann, erhält er zunächst eine Zahlungserinnerung. Darauf folgt eine Mahnung. Wird die Rechnung dann immer noch nicht bezahlt, gibt der Gläubiger sie an einen Gerichtsvollzieher weiter. Der Gerichtsvollzieher wird zunächst prüfen, ob eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich ist, bei der Ihr Arbeitnehmer die Rechnung in Raten bezahlen kann. Wenn das nicht gelingt, kann der Gerichtsvollzieher eine Lohnpfändung beantragen.

Wie funktioniert die Lohnpfändung für Ihren Arbeitnehmer?

Die Beantragung und Zustellung einer Lohnpfändung funktioniert folgendermaßen.

Schritt 1

Der Gerichtsvollzieher wird Sie als Arbeitgeber auffordern, ein Formular auszufüllen, das auch als "Pfändungserklärung" bezeichnet wird;
Schritt 1

Schritt 2

Sobald alle Informationen zusammengetragen wurden, erhalten Sie ein offizielles Dokument, das die Lohnpfändung ankündigt, einen "Pfändungsbescheid". Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, bei der Lohnpfändung mitzuwirken. Das bedeutet, dass Sie einen Teil des Lohns Ihres Arbeitnehmers direkt an den Gerichtsvollzieher überweisen müssen. Außerdem müssen Sie Angaben zu Ihrem Arbeitnehmer machen, z. B. zu seiner Adresse und seiner familiären Situation;
Schritt 2

Schritt 3

Der Gerichtsvollzieher wird Ihren Arbeitnehmer kurz darauf mit einem Schreiben benachrichtigen. Das Schreiben enthält auch Fragen, die der Arbeitnehmer beantworten muss, um den sogenannten Pfändungsfreibetrag zu ermitteln. Der Pfändungsfreibetrag ist der Betrag, den der Gerichtsvollzieher nicht vom Einkommen Ihres Arbeitnehmers abziehen darf, damit er wenigstens noch die festen Ausgaben bezahlen kann;
Schritt 3

Schritt 4

Schließlich sollte Ihr Arbeitnehmer prüfen, ob der pfändungsfreie Fuß korrekt ist. Wenn dieser korrekt ist, überweisen Sie als Arbeitgeber den pfändungsfreien Fuß an Ihren Arbeitnehmer. Den Rest des Gehalts überweisen Sie an den Gerichtsvollzieher. Das hört auf, wenn die gesamte Schuld getilgt ist.
Schritt 4

Häufig gestellte Fragen

Bin ich verpflichtet, bei einer Lohnpfändung mitzuwirken?
Ja, als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, bei der Lohnpfändung mitzuwirken. Dies ist im Gesetz verankert; Sie müssen einen Teil des Lohns Ihrer Arbeitnehmer an den Gerichtsvollzieher abführen.
Wann endet die Lohnpfändung?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Lohnpfändung zu beenden. Zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer die Schulden beglichen hat. Aber auch, wenn das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers gekündigt wird. Eine Lohnpfändung von sich aus zu beenden, ist nicht möglich. Der Gerichtsvollzieher wird Ihnen mitteilen, wann die Lohnpfändung beendet ist.
Lohnpfändung und Urlaubsgeld, was ist damit?
Kann ein Arbeitnehmer sein Urlaubsgeld behalten, wenn eine Lohnpfändung vorliegt? Auch das Urlaubsgeld ist Lohn und unterliegt daher der Lohnpfändung. Der Gerichtsvollzieher muss jedoch immer den pfändungsfreien Fuß berücksichtigen. Ist das Einkommen Ihres Mitarbeiters höher als der pfändungsfreie Fuß? Dann darf der Gerichtsvollzieher das gesamte Urlaubsgeld einbehalten.
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